Internationales & nationales Wirtschaftsrecht
Service
- Handelsrecht
- Vertragsgestaltung (Handelsverträge, IT, Hardware, Software, Vermarktung und Lizenzverträge, Konsortialverträge, etc)
- Export / Import
- Vertriebsvereinbarungen
- Beratung, Strategie und Prozessvertretung
Kommission: Vorschlag für neues EU-Vergaberecht
Die EU-Kommission hat am 9. September 2026 einen Vorschlag für die Neuregelung der Vergabe öffentlicher Aufträge in der EU vorgelegt.
Derzeit wird das Vergaberecht über drei Richtlinien und sektorspezifische Vorschriften gesteuert. In Zukunft soll es in einer einheitlichen Verordnung (COM(2026) 590 final) geregelt sein. Diese hat neben einfacheren und flexibleren Vorschriften für Wettbewerber auch eine Stärkung der wirtschaftlichen Autonomie der EU in strategischen Bereichen zum Ziel. Es soll ein offenes sowie ein dynamisches Verfahren zur Verfügung stehen, welche mit oder ohne Auswahlkriterien sowie mit oder ohne Verhandlungen durchgeführt werden können. Als Zuschlagskriterien sollen künftig nicht mehr allein die Kosten, sondern auch Qualitätsmerkmale wie ökologische oder soziale Standards Berücksichtigung erfahren. Politisch brisant sind Vorschriften zu einer europäischen Präferenz, wonach unter bestimmten Voraussetzungen die Teilnahme am Verfahren ausschließlich auf Wirtschaftsteilnehmer mit Ursprung in der Union beschränkt werden kann. Der Vorschlag geht nun in die Beratung im Rat und im EU-Parlament.
Neue spezialisierte Wirtschaftsgerichte: Commercial Courts
Ab 2025 eröffnet Deutschland eine neue juristische Institution, die Commercial Courts, speziell zur Verhandlung komplexer Handelssachen mit einem Streitwert von über 500.000 Euro. Diese Gerichte verfügen über Fachrichter mit Expertise im Handels- und Wirtschaftsrecht und sollen besonders die Bedürfnisse internationaler Geschäftspartner berücksichtigen.
Die Einführung der Commercial Courts zielt auf schnellere und kompetentere Entscheidungen ab, um den Wirtschaftsstandort Deutschland trotz zunehmender Komplexität wettbewerbsfähig zu halten. Sie bieten unter anderem eine einheitliche, verlässliche Rechtsprechung und besondere Verfahrensmodalitäten, die auf wirtschaftliche Effizienz ausgelegt sind. Anwälte und Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den Besonderheiten dieser Gerichte vertraut machen, um Prozessrisiken zu minimieren und Vorteile zu nutzen.
Handelsvertreterprovision und kaufmännisches Bestätigungsschreiben
Der Bundesgerichtshof (BGH) befasste sich erneut mit der Abgrenzung zwischen Provisionsansprüchen bei Vor- und Nachvermittlungen und der Berechnung von Provisionsrückforderungen. Auch das kaufmännische Bestätigungsschreiben, das rechtlich bindend ist, wenn ihm nicht unverzüglich widersprochen wird, erhält bei elektronischer Übermittlung neue Anwendungskriterien.
Ferner hat der BGH den Kündigungsschutz für Handelsvertreter präzisiert, etwa bei vertragswidrigem Verhalten oder fristloser Kündigung, und die Anforderungen an die Schriftform von Kündigungen und Änderungskündigungen klargestellt. Diese Rechtsprechung stellt die Bedeutung klarer und ausgewogener Vertragstexte in den Vordergrund, die nicht nur die Vergütung, sondern auch Rechte und Pflichten der Vertragsparteien transparent regeln.
Vertriebsverträge und die neue Vertikal-GVO
Parallel dazu beeinflusst die überarbeitete Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung (EU) 2022/720 erheblich die Gestaltung von Vertriebsverträgen in Deutschland. Diese Verordnung erweitert vor allem die Freistellungsmöglichkeiten für Hersteller, Händler und Vertriebsorganisationen von kartellrechtlichen Verboten, etwa bei Gebiets- oder Kundenbeschränkungen.
Für Unternehmen bedeutet dies eine größere Flexibilität bei der Ausgestaltung von Vertriebsnetzen – beispielsweise bei exklusiven Vertriebssystemen oder der Kombination verschiedener Vertriebskanäle (dual distribution). Besondere Eigenheiten ergeben sich auch bei der Preisbindung, Selektivvertriebssystemen und dem Onlinevertrieb, die unter dem neuen Regime systematisch neu bewertet werden.